Neue Webseite. Willkommen auf der neuen Webseite von FLYPA!

Kieshecker Weg 153, 40468 Düsseldorf

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Dusvalet UG


Geltung und Vertragsabschlüsse

Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote und Leistungen der Firma Dusvalet GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Dusvalet GmbH nicht an, es sei denn, Dusvalet GmbH hat Ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Dusvalet GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt. 

Angebote und Vertragsabschluss

Die Angebote der Firma Dusvalet GmbH sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn Dusvalet GmbH die Buchung des Kunden zum Vertragsabschuss (Buchungsanfrage) bestätigt. 

Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Dusvalet GmbH und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. 

Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der Firma Dusvalet GmbH sind soweit Sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben – nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.

Mietvertrag und Valet-Service

Das Personal der Firma Dusvalet GmbH übernimmt das Fahrzeug des Kunden am Flughafen Düsseldorf. Zwischen der Firma Dusvalet GmbH und dem Kunden kommt ein Valet-Parkvertrag zustande.
Bei Übergabe des Fahrzeuges an das Personal – Dusvalet GmbH erhält der Kunde eine Parkkarte. 
Das Fahrzeug wird unmittelbar auf eines der gesicherten Betriebsgelände der Firma Dusvalet GmbH gebracht. 

Mietvertrag und Shuttle-Service

Dusvalet UG bietet Fluggästen des Flughafen Düsseldorf International die Möglichkeit, ihr Fahrzeug in dem von Dusvalet GmbH betriebenen Parkbetrieb (Münsterstraße 384, 40470 Düsseldorf) gegen Entgelt abzustellen und den von Dusvalet GmbH eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Düsseldorf International und zurück kostenfrei zu nutzen. Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch Dusvalet GmbH kommt zwischen dem Kunden und Dusvalet GmbH ein Mietvertrag zustande. 

Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. Dusvalet UG übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen. 

Dusvalet GmbH ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz, es sei denn, es handelt sich um eine Dauermiete. Dabei wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen. Der Firma Dusvalet GmbH ist es gestattet, das Fahrzeug auf das nahe gelegene zweite Gelände zu überführen und zu parken. 

Dusvalet GmbH steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht, sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Dusvalet GmbH kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeuges eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von Dusvalet GmbH bleiben hiervon unberührt. 

Verhalten auf dem Betriebsgelände

Auf dem Betriebsgelände der Firma Dusvalet GmbH gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten, sowie den Anweisungen der Firma Dusvalet GmbH jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge, insbesondere in Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken, auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der Firma Dusvalet GmbH ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen. 

Dusvalet GmbH ist berechtigt, außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu entfernen. 

Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der Firma Dusvalet GmbH ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Dusvalet GmbH, Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art ( insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen, sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. 

Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Firma Dusvalet GmbH zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens, sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Dusvalet GmbH ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von Dusvalet GmbH im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen. 

Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der Dusvalet GmbH besitzt. Auf Verlangen der Dusvalet GmbH, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist Dusvalet GmbH berechtigt, die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden diese Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist Dusvalet GmbH berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. 

Shuttle-Service

Zusammen mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der Firma Dusvalet GmbH stellt die Firma für maximal acht Personen pro Fahrzeug ohne Aufpreis einen Shuttle-Service vom Betriebsgelände der Firma Dusvalet GmbH zum Flughafen Düsseldorf International und zurück zur Verfügung. 
In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden. 
Dusvalet GmbH behält sich jedoch Sammelbeförderungen vor, auch wenn hierdurch für den Kunden im Einzelfall zumutbare (bis zu 10 Minuten) Verzögerungen eintreten. 

Die Beförderung zum Flughafen Düsseldorf International erfolgt in der Regel bis unmittelbar vor die Halle des Terminals, in dem sich der Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet. 

Die Abflug- und Landezeiten sind von dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben. Dusvalet GmbH haftet nach Maßgabe der Regelungen in nachfolgender Ziffer VII. nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen Düsseldorf, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 30 Minuten vor der von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-in-Zeit bei Dusvalet GmbH den Shuttle Service antritt und aufgrund eines Verschuldens der Firma Dusvalet UG seinen Flug nicht mehr erreicht. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für Verkehrsbedingte, nicht von Dusvalet GmbH verschuldete Verzögerungen ist ausgeschlossen. 

Der Rücktransport vom Flughafen Düsseldorf International zum Betriebsgelände der Firma Dusvalet GmbH erfolgt in der Regel zeitnah. Der Kunde hat Dusvalet GmbH nach seiner Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen. Dusvalet GmbH wird daraufhin umgehend ein Fahrzeug zur Abholung schicken. 


Kfz-Dienstleistungen

Dusvalet GmbH ermöglicht Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Firma Dusvalet GmbH mieten, gegen Entgelt die Inanspruchnahme von Kfz-Dienstleistungen wie Fahrzeugaufbereitung, Scheibenreparaturservice sowie einstweilige Dienstleistungen für die abgestellten Fahrzeuge. 

Die von dem Kunden gebuchten Kfz-Dienstleistungen werden während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs durchgeführt. Der Kunde hat daher den Fahrzeugschlüssel rechtzeitig auszuhändigen. 

Preise und Zahlungsbedingungen

1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an Dusvalet GmbH zu zahlen. 

2. Von Dusvalet GmbH angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise. 

3. Für die von Dusvalet GmbH angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die Dusvalet GmbH angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt. 

4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen. 


Rücktritt

Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. 


Haftung

1. Sollte ein Fahrzeug wegen technischem Defekt nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Die Firma Dusvalet GmbH hat die Möglichkeit, eine Starthilfe zu leisten. 

2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt: dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden sind. 

3. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von Dusvalet GmbH ausgeschlossen. 

4. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von Dusvalet GmbH verbrachte Fahrzeug verursacht werden. 

5. Der Kunde tritt jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeuges eingetretenen Schadensfall im Voraus an Dusvalet GmbH ab, soweit Dusvalet GmbH ein Schaden entstanden ist. 

6. Im Falle eines KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel-, Steinschlag-, Sturm-, Unwetterschäden oder weitere Schäden die die Dusvalet GmbH nicht beeinflussen kann, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Eine Haftung der Firma Dusvalet GmbH in diesen Fällen wird ausgeschlossen. Auch im Parkhaus gebuchte Parkplätze sind von dieser Regelung betroffen, da die Parkhäuser auch anderen Parteien frei zugänglich sind. Falls Autos die im Parkhaus stehen aus logistischen Gründen zu der Annahmestelle gebracht werden und insbesondere es zu Hagel-, Sturm- oder Unwetterschäden kommt, ist auch die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges haftbar zu machen. 

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Dusvalet GmbH in Düsseldorf, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde. 

3. Gerichtsstand ist Düsseldorf

Düsseldorf, 15.03.2020

Verfügbarkeit überprüfen

0,00 €

0 Tage